Mieter klagt gegen Verbot von Balkonkraftwerk – Unterstützung durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH)

man in white dress shirt and blue denim jeans sitting on white and black solar panel

Ein Mieter aus Berlin klagt gegen die Wohnungsgenossenschaft „DPF Berlin“, die ihm die Anbringung eines Balkonkraftwerks untersagt hatte. Die DUH unterstützt den Mieter und fordert eine Grundsatzentscheidung für alle Mieter in Deutschland.

Derzeit dürfen Balkonkraftwerke nur nach Zustimmung der Vermietenden angebracht werden. Diese untersagen die Anbringung oft ohne konkrete Gründe oder stellen unangemessene Bedingungen.

Die DUH fordert die Bundesregierung auf, einen Kriterienkatalog in das Gesetz aufzunehmen, der klar definiert, welche Anforderungen Vermietende stellen dürfen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende beteiligen zu wollen, lassen praxistaugliche Gesetzesentwürfe weiter auf sich warten.“

Dirk Legler, Rechtsanwalt: „Der aktuelle Gesetzesentwurf formuliert zwar erstmals einen Anspruch der Mietenden auf Balkonkraftwerke, beseitigt aber die bestehende Grundsatzproblematik nicht.“

Die DUH strebt weiterhin eine Grundsatzentscheidung für alle Mieter in Deutschland an.

Hintergrund:

Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“
DUH unterstützte bereits 2023 Klage von Mietern in Kiel

 

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