In einem aktuellen Insolvenzverfahren wurde gegen die SUNMAX GmbH i.L. mit Sitz in der Eichenstraße 35, 87700 Memmingen, vertreten durch den Liquidator Wolfgang Mayer, ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Memmingen, unter der Registernummer HRB 15653 eingetragen, hat daraufhin reagiert.
Zum Schutz des Vermögens der SUNMAX GmbH i.L. vor nachteiligen Veränderungen hat das Gericht am 16. Februar 2024 um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch aus Ravensburg ernannt. Er hat nun das Recht, die Geschäftsräume der Firma zu betreten, Nachforschungen anzustellen, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen und alle notwendigen Informationen zu sammeln.
Das Gericht hat außerdem festgelegt, dass Verfügungen der SUNMAX GmbH i.L. nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig sind. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen sind, mit Ausnahme derjenigen, die unbewegliche Gegenstände betreffen, untersagt oder vorläufig eingestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem befugt, ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse zu eröffnen, Verbindlichkeiten im Namen der späteren Insolvenzmasse einzugehen, etwa für Versorgungsleistungen, und das Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer vorzufinanzieren.
Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen direkt an die SUNMAX GmbH i.L. zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und Zahlungen entgegenzunehmen. Dieser Beschluss wird den Drittschuldnern durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zugestellt.
Diese Maßnahmen dienen dazu, das Vermögen der SUNMAX GmbH i.L. zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
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