Achtung: DDA ETP GmbH: Fehlerbekanntmachung für den Jahresabschluss und den zugehörigen Lagebericht

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BaFin deckt Fehler im Jahresabschluss und Lagebericht von DDA ETP GmbH auf

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Unregelmäßigkeiten im Jahresabschluss und im zugehörigen Lagebericht der DDA ETP GmbH für das Geschäftsjahr 2021, mit Stichtag 31. Dezember 2021, identifiziert.

Die Untersuchung ergab, dass in der Bilanz zum Ende des Jahres 2021 Fehler bei der Rechnungslegung vorlagen. Spezifisch hat die DDA ETP GmbH die Höhe der Kapitalrücklagen überbewertet und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen unterbewertet. Ein Fehler war die Verrechnung von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Firmen mit einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage, trotz der Tatsache, dass diese Verpflichtung erst nach dem Bilanzstichtag entstand.

Des Weiteren wurden in der Kapitalflussrechnung Transaktionen als zahlungswirksam verbucht, die tatsächlich keinen Mittelfluss verursachten. In der Gewinn- und Verlustrechnung fehlte der gesonderte Ausweis von Erträgen aus der Anpassung latenter Steuern.

Zudem wurden im Anhang wichtige Informationen nicht aufgeführt, unter anderem Details zum ausschüttungsgesperrten Betrag aufgrund aktivierter latenter Steuern, die zugrundeliegenden steuerlichen Verlustvorträge sowie die verwendeten Steuersätze. Ebenfalls fehlten Angaben zur Bewertungsmethode der wirksamen Teile der Bewertungseinheiten aus Bitcoins und ausgegebenen Anleihen, zum Gesamtbetrag durch Pfandrechte gesicherter Verbindlichkeiten und zu außergewöhnlichen Erträgen.

Auch der Lagebericht enthielt fehlerhafte Informationen, darunter unzutreffende Darstellungen zum Geschäftsverlauf und zur Ertragslage sowie zu den regulatorischen Risiken, ohne ein realistisches Bild der zugrunde liegenden Annahmen zu vermitteln. Zudem wurde das interne Kontroll- sowie Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess nicht adäquat beschrieben.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Überwachung der Finanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen verantwortlich, basierend auf dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die BaFin führt Bilanzkontrollverfahren durch und veröffentlicht festgestellte Fehler, um das Vertrauen der Investoren zu stärken. Die Veröffentlichung solcher Fehler basiert auf § 109 Abs. 2 WpHG.

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